Workshop

Workshop der Bürgergemeinden in Zug, 2023

Das Bürgerrechtsgesetz des Kantons Zug hält unter § 5 Eignung der Bewerber fest: «Das Gemeinde- und das Kantonsbürgerrecht darf nur Bewerbern erteilt werden, die auf Grund ihrer persönlichen Verhältnisse hierzu geeignet sind. Insbesondere ist zu prüfen, ob der Bewerber … geordnete persönliche, familiäre und finanzielle Verhältnisse nachweisen kann.»

Am diesjährigen Workshop des Verbands der Bürgergemeinden des Kantons Zug VBZG, organisiert in Zusammenarbeit mit der Direktion des Innern DI, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst ZiBü, bildeten die «geordneten finanziellen Verhältnisse» einen Schwerpunkt.

Während am Vormittag unter der Leitung von Silvia Inglin, Abteilungsleiterin ZiBü, in gegenseitigen Austausch anhand von Fallbeispielen gemeinsam getroffene Normen erarbeitet wurden, zeigte am Nachmittag Michael Annen, geschäftsführender Partner einer mittelgrossen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsfirma und ehemaliger Bürgerrat von Zug, in einem Grundsatzreferat auf, wie im Einbürgerungsverfahren das Geschäftsvermögen vom Privatvermögen abgegrenzt werden kann.

Gleich zu zwei IT-Themen erhielten die Versammelten an der Hauptveranstaltung am Nachmittag Informationen aus erster Hand. Andrea Schlager, ELCA Informatik AG als Projektleiterin, und Urs Andermatt, Bürgerrat von Baar als Projektverantwortlicher seitens des Verbands, informierten über die Zielsetzung und den Status des Projekts eBüG. Das Tool soll das aktuell verwendete «Papier-Dossier» im Einbürgerungsverfahren ersetzen und sowohl die Arbeit damit als auch den gegenseitigen Austausch zwischen den Bürgergemeinden und der Direktion des Innern vereinfachen. Die Einführung wird anfangs 2024 erfolgen.

GEVER – ein Sammelbegriff für die elektronische Aktenführung in der öffentlichen Verwaltung soll auch auf den Bürgerkanzleien Einzug halten und insbesondere die Geschäftsführung und Archivierung relevanter Dokumente vereinfachen. Jeanette Aklin, Bürgerschreiberin von Unterägeri, und Yvonne Krapf, Präsidentin des Verbands VBZG, stellten zwei mögliche Lösungen vor.

2024 werden die Zuger Bürgergemeinden, Einwohnergemeinden und kath. Kirchgemeinden ihr 150-jähriges Bestehen in der heutigen Form feiern können. Anlässlich der Aufteilung der Einheitsgemeinde 1874 wurden sie als selbständiges Gemeinwesen gebildet. In seinem Inputreferat zeigte Stefan Doppmann, Kirchenschreiber von Baar, den Hintergrund dazu auf, während die Bürgerrätinnen Andrea Keller, Steinhausen und Yvonne Wicky, Oberägeri über die Zielsetzungen und Planungsschritte im OK berichteten.

Am 14. September 2024 lanciert zudem der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Korporationen SVBK erstmals einen nationalen Tag der Bürgergemeinden und Korporationen mit dem Ziel, ihre Vielfältigkeit und ihr breites Engagement einer breiten Öffentlichkeit bewusst und bekannt zu machen.

Für den VBZG, Arthur Walker, Bürgerrat Unterägeri