• Workshop

    Workshop der Bürgergemeinden in Zug, 2023

    Das Bürgerrechtsgesetz des Kantons Zug hält unter § 5 Eignung der Bewerber fest: «Das Gemeinde- und das Kantonsbürgerrecht darf nur Bewerbern erteilt werden, die auf Grund ihrer persönlichen Verhältnisse hierzu geeignet sind. Insbesondere ist zu prüfen, ob der Bewerber … geordnete persönliche, familiäre und finanzielle Verhältnisse nachweisen kann.» Am diesjährigen Workshop des Verbands der Bürgergemeinden des Kantons Zug VBZG, organisiert in Zusammenarbeit mit der Direktion des Innern DI, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst ZiBü, bildeten die «geordneten finanziellen Verhältnisse» einen Schwerpunkt. Während am Vormittag unter der Leitung von Silvia Inglin, Abteilungsleiterin ZiBü, in gegenseitigen Austausch anhand von Fallbeispielen gemeinsam getroffene Normen erarbeitet wurden, zeigte am Nachmittag Michael Annen, geschäftsführender Partner einer mittelgrossen…