Workshop

Workshop der Bürgergemeinden in Neuheim

Mittwoch, 22. Juni 2022

Der Verband der Bürgergemeinden des Kantons Zug VBZG organisiert jeweils im Juni in Zusammenarbeit mit der Direktion des Innern DI, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst Zibü einen Workshop. Dieser fand nach den durch die Corona-Pandemie verhinderten Zusammenkünften in den beiden letzten Jahren wieder im gegenseitigen Austausch turnusgemäss in der Lindenhalle in Neuheim statt.

Austausch unter den Workshop-Teilnehmerinnen und -Teilnehmern
Es wir eingehend diskutiert
Informationen von der DI

«Wie kann ein Kind, das während des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens zur Welt kommt, in das Verfahren aufgenommen werden?» Diese und ähnliche Fragen wurden durch Silvia Inglin, Abteilungsleiterin des ZiBü, und ihre Mitarbeiterinnen kompetent geklärt. Für die Bürgergemeinden stehen in ihrem Arbeitsraum auf iZug ein umfassendes Handbuch sowie massgebende Entscheide auf kantonaler und eidgenössischer Ebene online zur Verfügung. Diese Dokumentation und insbesondere der direkte Austausch am Workshop werden von den Bürgerrätinnen und Bürgerräten, den Bürgerschreiberinnen und Bürgerschreibern sehr geschätzt.

Das Einbürgerungsverfahren beruht auf eidgenössischen und kantonalen gesetzlichen Bestimmungen. Da nicht jedes Detail im Gesetz geregelt ist, sorgen gemeinsam getroffene Normen für Transparenz und Verlässlichkeit. Auch im Gesuch nicht eingeschlossene Ehepartner oder Kinder werden künftig zum Einbürgerungsgespräch eingeladen. Das Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz, BüG) hält in Art. 12 Integrationskriterien unter anderem fest: «Eine erfolgreiche Integration zeigt sich insbesondere in der Förderung und Unterstützung der Integration der Ehefrau oder des Ehemannes, der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners oder der minderjährigen Kinder, über welche die elterliche Sorge ausgeübt wird.»

Der Sprachenpass ist kein Freipass – es zeigt sich im Gespräch, ob die Sprachkompetenz den im Gesetz geforderten Anforderungen genügt. Gefordert werden mündlich mindestens Referenzniveau B1 und schriftlich A2. Silvia Inglin empfiehlt, ein Zweitgespräch durch Tonbandaufnahmen und/oder ein Wortprotokoll zu dokumentieren.

Für den Verband der Bürgergemeinden des Kantons Zug, Arthur Walker